Zum Inhalt springen

Urlaubszeit - e-card nicht vergessen!

Der Sommer und damit auch die Urlaubszeit naht. Um für eventuelle Notfälle gerüstet zu sein, darf auf die e-card im Reisegepäck nicht vergessen werden. Denn auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist in den EWR-Staaten (EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) und in der Schweiz direkt jenen niedergelassenen Ärzten oder Spitälern vorzuweisen, die Vertragspartner im dortigen Krankenversicherungssystem sind. Derzeit ist die Karte nur optisch lesbar – an einem elektronischen Einsatz der Karte wird aber intensiv gearbeitet. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt direkt mit der österreichischen Sozialversicherung.

Länder mit Abkommen
Mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Türkei, Serbien und Montenegro gibt es zwischenstaatliche Abkommen. Für Aufenthalte in diesen Ländern kann ein Auslandsbetreuungsschein von den Versicherungsanstalten mit Angabe des jeweiligen Landes und der Aufenthaltsdauer angefordert werden. In allen anderen Ländern muss die Rechnung zuerst selbst bezahlt werden und kann dann bei den Versicherungen für einen Kostenzuschuss eingereicht werden. Der Vergütungsbetrag richtet sich nach den österreichischen Tarifen und deckt in den meisten Fällen nicht den vollen Rechnungsbetrag.

Empfehlung: Abschluss einer Reiseversicherung
Daher ist der Abschluss einer Reiseversicherung vor jedem Auslandsaufenthalt empfehlenswert. Damit können die Restkosten für Krankenhausaufenthalte oder Arztrechnungen abgedeckt werden und meist ist auch der Rücktransport von erkrankten Personen aus dem Urlaubsland dadurch gesichert. Diese Risiken werden ebenso häufig durch Schutzbriefe von Autofahrerklubs, Kreditkartenfirmen, etc. übernommen. In diesen Fällen ist es notwendig, zuerst die bezahlte Originalrechnung an die jeweilige Versicherungsanstalt zu schicken und nach erfolgter Vergütung eine Kopie an Reiseversicherung, Kreditkarteninstitution, etc. weiterzuleiten.

Zurück