LAbg. Karl Moser: Größte Steuerentlastung für Familien tritt mit 01.01.2019 in Kraft

13.783 Kinder im Bezirk Melk profitieren davon

Größte Entlastungsoffensive für 13.783 Kinder im Bezirk Melk Die Bundesregierung will eine ehrliche Entlastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schaffen. „Jene, die arbeiten, dürfen nicht die Dummen sein und Familien leisten einen doppelten Beitrag für die Gesellschaft – genau hier setzt der Familienbonus an. Ich freue mich sehr, dass alleine in Niederösterreich mehr als 280.000 Kinder von dieser Maßnahme profitieren – das ist ein großer politischer Erfolg“, betonte die Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.  „Um Eltern bestmöglich zu unterstützen ist der Familienbonus Plus die größte Entlastungsoffensive für Familien. Alleine im Bezirk Melk profitieren 13.783 Kinder davon“, ist LAbg. Karl Moser erfreut.

Mehr Gerechtigkeit für unsere Familien Mit dem Familienbonus Plus erhalten Familien ab 2019 einen Steuerbonus in der Höhe von bis zu 1.500 Euro brutto pro Kind und Jahr. Das bedeutet für eine Familie mit einem Kind, in der ein Elternteil 1.700 Euro brutto verdient, dass gar keine Steuern mehr gezahlt werden. Der Familienbonus Plus vermindert direkt die zu zahlende Steuerlast und hat damit die fünffache Wirkung des Kinderfreibetrags, der künftig entfällt. Der Kinderabsetzbetrag, der auch für geringe und nicht-lohnsteuerpflichtige Einkommen wirksam wird, bleibt weiterhin bestehen. Das ist ein familienpolitischer Meilenstein und beweist, dass die Volkspartei weiterhin die Familienpartei ist. Zwischen (Ehe-)Partnern kann der Familienbonus Plus aufgeteilt werden. Ein Elternteil kann entweder den vollen Familienbonus Plus für das/die Kind/er beziehen oder der Betrag wird zwischen den (Ehe-) Partnern zu gleichen Teilen vergeben. Bei getrenntlebenden Partnern kann ebenfalls eine Aufteilung, wie zuvor angeführt, berücksichtigt werden. Wie kann ich vom Familienbonus Plus profitieren? Um den Familienbonus Plus zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Einerseits jährlich nach Ablauf des Jahres beim Finanzamt über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung. Andererseits bereits ab 1.1.2019 monatlich mit dem Gehalt. Dazu ist das Formular E30 auszufüllen und beim Arbeitgeber abzugeben. Das Formular ist unter https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/E30.pdf zu finden. Alle Informationen und Möglichkeiten sowie die Berechnung der persönlichen Entlastung gibt es unter www.familienbonusplus.at.