Musikschulkosten ab heuer für Kinder bis zum 10. Lebensjahr steuerlich absetzbar!

1789 Musikschüler und deren Familien profitieren im Bezirk Melk von der Neuregelung

Musikschulkosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind ab heuer steuerlich absetzbar. Damit bekommen Eltern ein Drittel bis zur Hälfte der Kosten wieder zurück. Diese Neuregelung konnte der NÖAAB im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagungskampagne 2013 bewirken.

„Auch bei uns im Bezirk Melk gab es beim Steuervortrag im April diesbezüglich zahlreiche Anfragen. Unterm Strich profitieren allein bei uns im Bezirk 1789 Musikschülerinnen und Musikschüler, also jene die jünger sind als 10 Jahre, und natürlich deren Familien“, informiert Landtagsabgeordneter Mag. Gerhard Karner.

 

„Das gute Zusammenspiel zwischen parteipolitischer Forderung, Bürgerservice sowie Bezirks-, Landes- und Bundespolitik war dabei entscheidend. Wolfgang Sobotka hat als NÖAAB-Obmann die Initiative zu unseren Arbeitnehmerveranlagungen gesetzt und verantwortet gleichzeitig die Musikschulen im Land. Wir im Bezirk haben Brennpunkte weitergeleitet, die rasch aufgegriffen und umgesetzt wurden.

NÖ ist das Land mit der größten Dichte an Musikschulen. Bei uns erfährt Musik, ob traditionell oder modern allerhöchste Wertschätzung. Gerade für die Ausbildung junger Talente stellt eine steuerliche Absetzbarkeit eine spürbare Erleichterung dar“, so NÖAAB-Bezirksobmann Günter Lameraner.