So will die VP die Mindestsicherung reformieren

Während bei uns in NÖ jene Änderungen umgesetzt wurden, welche die Rahmengesetzgebung zur Mindestsicherung ermöglicht, braucht es bundesweit eine echte Reform. Entsprechende Verhandlungen laufen. Das sind die Standpunkte der Volkspartei dazu:

Für uns steht fest: Die Mindestsicherung ist für die, die sie wirklich brauchen und nicht für die, die sie ausnutzen. Den Ärmsten gehört geholfen. Nicht den Faulen. „Wir sehen es als Volkspartei als unsere Verpflichtung, die Fairness des gesamten Sozialsystems langfristig im Sinne der kommenden Generationen in unserem Land aufrecht zu erhalten. Das muss endlich auch den verantwortlichen Personen im Sozialbereich klar werden, dass hier großer Handlungsbedarf besteht. Dafür werden wir uns in Niederösterreich mit voller Kraft einsetzen“, so VP-Landesgeschäftsführer LAbg. Bernhard Ebner. Der auf die folgenden Leitlinien zur Mindestsicherungsreform verweist:

Deckelung bei 1.500 Euro pro Haushalt

Der für die VP wichtigste Punkt der Mindestsicherungs-Reform trifft gleichzeitig auf die größte Ablehnung bei SPÖ & Grünen. Zukünftig sollen die Bezüge aus der Mindestsicherung bei 1.500 Euro gedeckelt werden. Der Gegenvorschlag: Ab dem 7. Kind soll ein noch geringerer Beitrag ausbezahlt werden. Österreichweit gibt es zurzeit 352 Familien mit 7 oder mehr Kindern.

Vermehrte Zuerkennung von Sach- statt Geldleistungen

Geringere Zahlungen an Asylberechtigte & Verpflicht zu Sprach- und Integrationskursen

Gefordert wird eine separate Mindestsicherung für Asylberechtigte, weil diese in Ermangelung von Deutschkenntnissen, Integration und verwendbarer Ausbildung dem Arbeitsmarkt de facto nicht zur Verfügung stehen. Oberösterreich wird dies als erstes Bundesland beschließen. Dieser Beschluss sieht vor, dass es für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte 365 Euro plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 Euro (insgesamt 520 Euro) geben soll. Zur Abfederung kommt noch Drei-Punkte-Paket: Für Alleinerziehende soll es pro Kind eine zusätzliche Geldleistung in Form einer degressiven Kinderstaffelung geben - für das erste Kind 100 Euro, für das zweite 75, das dritte 50 usw. Zudem soll man nach dem Erhalt des Asylbescheids künftig zwölf statt bisher vier weitere Monate im Grundversorgungsquartier bleiben dürfen. Der dritte Punkt ist der Jobbonus, der dem NÖ Wiedereinsteigerbonus ähnlich ist.

Verstärkte Kontrollen

Wiedereinsteigerbonus nach NÖ-Vorbild

Um die Mindestsicherung nicht zur Dauerlösung zu machen, sondern einen Anreiz für den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu schaffen, hat der Landtag einen Wiedereinsteigerbonus geschaffen: Mindestsicherungsbezieher, die länger als 6 Monate Mindestsicherung bezogen haben, können für die Dauer von bis zu 12 Monaten einen Bonus in Höhe von 1/3 des Nettoeinkommens bis zu gesamt maximal 1.172 Euro erhalten.