Durch massive Unterstützung von LH Dr. Erwin Pröll und LR Dr. Stephan Pernkopf ist es gemeinsam mit dem Präsidenten des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes und Landesfeuerwehrkommandanten von NÖ Josef Buchta gelungen, dass Verkehrsministerin Bures eine Gesetzesnovelle eingebracht hat, wonach Feuerwehrmitglieder mit einem B- Führerschein künftig auch Einsatzfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 5,5 Tonnen lenken dürfen.
Die Eignung kann vom Feuerwehrkommandanten festgestellt werden. Die Bestätigung stellt der Landesfeuerwehrkommandant aus.
Die Feuerwehren sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum guten Teil auf freiwillige ehrenamtliche Kräfte angewiesen. Die bei ihrer Tätigkeit zu lenkenden Fahrzeuge weisen aufgrund des technischen Fortschrittes bei der Ausstattung und der Sicherheit ein geringfügig höheres Gesamtgewicht als 3500 kg auf und sind daher mit einer Lenkberechtigung für die Klasse B nicht mehr zu lenken. „Daher war es notwendig, eine Sonderregelung zu schaffen, um das System der Ehrenamtlichkeit nicht zu gefährden bzw. zu unterstützen“, erklärt Bezirkskommandant Ing. Alfred Puschacher.